Kleingedrucktes mögen wir nicht. Wir schätzen Transparenz und Kundenorientierung. Dein Versicherungsschutz ist nur eingeschränkt, wenn
- Du es versäumst, rechtzeitig einzuchecken oder den Abflugsteig rechtzeitig zu erreichen
- der Flug von Dir selbst storniert oder nicht angetreten (no-Show) wurde
- lediglich der Abflug verspätet erfolgt
- Du nach Annullierung die von der Airline angebotene Ersatzbeförderung ablehnst
- die Flugbeförderung durch die Fluggesellschaft oder das Flughafenpersonal aus Gründen abgelehnt wird, die Du zu vertreten hast
- Du selbst Grund für die Verspätung bist. In diesem Fall hast Du die erstattete Versicherungssumme unverzüglich an den Versicherer zurückzuzahlen